EINLADUNG - Jahreshauptversammlung 2023
Einladung zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen
am Freitag, den 05.05.2023, um 19.00 Uhr in der Clubhausgaststätte.
Tagesordnung:
1. Begrüßung/ Eröffnung durch die Vorsitzende
2. Protokoll 2022 Klaus Neumann
3. Jahresberichte:
a) der Vorsitzenden Pinar Karacinar-Gehweiler
b) dem Hauptkassierer Matthias Kohlhoff
c) des Wirtschaftskassierers Christian Pickarts
4. Bericht der Revisoren
5. Aussprache über die Kassenberichte
6. Entlastung aller Kassen
7. Berichte der Abteilungen:
Fußball (Senioren, Jugend, Schiedsrichter und Inselcupausschuss) - Handball - Turnen/Tanzen - Tennis - Tischtennis - Karate
8. Bestätigung der Abteilungswahlen und des Turnierausschusses.
Die gewählten Abteilungsvertreter werden zu ihrer Bestätigung um Anwesenheit gebeten
9. Entlastung der Vorstandschaft
10. Neuwahlen
- 1. Vorsitzende/r
- 3. Vorsitzende/r
- Hauptkassierer
- Pressewart
- technischer Leiter/ Leiterin
11. Wahl des Ältestenrates
12. ANTRÄGE - diese stellen Sie bitte gemäß Satzung § 17 bis zum 30.04.2022 schriftlich mit
Begründung an die 1.Vorsitzende der SpVgg03 Ilvesheim e.V.
( E-Mail: geschaeftsstelle@spvgg03-ilvesheim.de oder vorstand@spvgg03-ilvesheim.de)
13. Vorschläge zur Satzungsänderung, siehe Anlage
14. Beitragsanpassung zum 01.01.2024, siehe Anlage
15. Verschiedenes
Mit sportlichem Gruß
im Namen der Vorstandschaft
Pinar Karacinar-Gehweiler (1.Vorsitzende)
Vorschlag zur Satzungsänderung 5/2023
Aktuelle Fassung:
§ 13 Der Vorstand
2. Der Vorstand besteht aus:
-
dem/der 1. Vorsitzenden als Präsident/in des Vereins
-
dem/der 2. Vorsitzenden als Stellvertreter/in
-
dem/der 3. Vorsitzenden und
-
dem/der Geschäftsführer/in
-
dem/der Hauptkassierer/in
-
dem/der Vertreter/in der Wirtschaftskasse
-
dem/der Pressewart/in
-
dem/der Technischen Leiter/Leiterin
-
dem/der 1. Vorsitzenden des Jugendvorstandes
als Mitglieder
Eine Ämterhäufung ist unzulässig.
Vorschlag zur Änderung (markiert):
§ 13 Der Vorstand
2. Der Vorstand besteht aus:
-
dem/der 1. Vorsitzenden als Präsident/in des Vereins
-
dem/der 2. Vorsitzenden als Stellvertreter/in
-
dem/der 3. Vorsitzenden und
-
dem/der Geschäftsführer/in
-
dem/der 1. Hauptkassierer/in
-
dem/der 2. Hauptkassierer/in
-
dem/der Pressewart/in
-
dem/der Technischen Leiter/Leiterin
-
dem/der 1. Vorsitzenden des Jugendvorstandes
als Mitglieder
Eine Ämterhäufung ist unzulässig.
Vorschlag für eine Beitragsänderung
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