Einladung zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen

Tagesordnung:

 

  1. Begrüßung/ Eröffnung durch die 2.Vorsitzende

     2. Protokoll 2025 Lena Keil-Dehoff

     3. Jahresberichte:

      a) der 2. Vorsitzenden Lena Keil-Dehoff

       b) dem Hauptkassierer Matthias Kohlhoff 

   4. Bericht der Revisoren

   5. Aussprache über die Kassenberichte

   6. Entlastung aller Kassen

   7. Berichte der Abteilungen:

Fußball (Senioren, Jugend, Schiedsrichter und Inselcupausschuss) - Handball - Turnen/Tanzen - Tennis - Tischtennis - Karate

   8. Bestätigung der Abteilungswahlen und des Turnierausschusses.

-         Die gewählten Abteilungsvertreter werden zu ihrer Bestätigung um Anwesenheit gebeten

 9. Entlastung der Vorstandschaft

   10. Neuwahlen

  • 1. Vorsitzende/r
  • 2. Vorsitzende/r
  • Hauptkassierer/in

   11. Wahl der Revisoren

   12. ANTRÄGE - diese stellen Sie bitte gemäß Satzung § 17 bis zum 01.05.2026 schriftlich mit

       Begründung an die 1.Vorsitzende der SpVgg03 Ilvesheim e.V.

       ( E-Mail: geschaeftsstelle@spvgg03-ilvesheim.de oder vorstand@spvgg03-ilvesheim.de

   13. Beschlussfassung, siehe Anlage

   14. Vorschläge zur Satzungsänderung, siehe Anlage

   15. Verschiedenes

Vorschlag der Satzungsänderung

Satzung § 16 Vertretungsmacht

Bisheriger Wortlaut:

  1. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der/die 1. und 2. Vorsitzende, jeder ist allein vertretungsberechtigt

NEU: 1. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der/ die 1. und 2. und 3. Vorsitzende, jeder ist allein vertretungsberechtigt

Punkt 2 und 3 bleiben unverändert

2. Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung verfügen darf.

3. Nur der/die 1./2. Vorsitzende und die vom Vorstand im Allgemein- oder Einzelfalle beauftragten Mitglieder des Vorstandes können für den Verein verpflichtende und insbesondere rechtsgeschäftlicheErklärungen abgeben oder entgegennehmen. In jedem Falle müssen im Innenverhältnis zur Abgabe oder Entgegennahme solcher verpflichtenden und rechtsgeschäftlichen Erklärungen je nach Zuständigkeit der Vereinsvorstand oder die Mitgliederversammlung vorher ihre Zustimmung erteilen. Durch Rechtshandlungen oder Erklärungen weiterer Personen, insbesondere auch von Abteilungen wird der Verein nicht verpflichtet.

 

 

Beschluss der Mitgliederversammlung der SpVgg 03 Ilvesheim e.V.

 

Die Mitgliederversammlung der SpVgg 03 Ilvesheim e.V. beschließt, den Vorstand gemäß § 26 BGB zu ermächtigen, die zur Realisierung eines gemeinsamen Tennisstandortes in Ilvesheim erforderlichen Verträge und Vereinbarungen mit dem TC Neckar sowie der Gemeinde Ilvesheim abzuschließen.

 

Die Ermächtigung umfasst insbesondere die Prüfung, Verhandlung, Anpassung sowie die rechtsverbindliche Unterzeichnung der entsprechenden Verträge und Nebenvereinbarungen, die im Zusammenhang mit der Planung, Entwicklung, Errichtung und Nutzung des gemeinsamen Tennisstandortes stehen.

 

Der Vorstand ist berechtigt, alle hierfür notwendigen rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

Mit sportlichem Gruß im Namen der Vorstandschaft 2. Vorsitzende Lena Keil-Dehoff

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