SpVgg-Förderung

Dabei war auch die in der vergangenen Zeit viel diskutierte Investitionsförderung ein Thema. Die Ratsmehrheit von Freien Wählern, CDU und SPD hat den Vorschlag der Verwaltung angenommen und somit beschlossen, dass die Gemeinde Vereinen für Investitionen an Vereinsgebäuden, -anlagen und Sportstätten weiterhin Zuschüsse gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei einer Doppel- oder Mehrfachförderung durch Dritte wird die Förderung der Gemeinde auf Grundlage der Bruttokosten berechnet. Das heißt, wenn beispielsweise ein Sportverein auch durch den Badischen Sportbund Zuschüsse erhält, verringert sich die Förderung der Kommune nicht.

Dies wollte jedoch die Fraktion der Grünen. Sie stellte einen Antrag, wonach der Zuschuss der Gemeinde nur auf die um weitere Zuschüsse reduzierten Kosten (Nettokosten) anzurechnen sei. Die Grünen schließen eine Doppelförderung aus. Der Antrag wurde abgelehnt, da er nur die Zustimmung der fünf Grünen-Räte fand. Ebenso abgelehnt wurde ein Antrag der SPD, mit dem die Sozialdemokraten auch Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern angerechnet sehen wollten.

Die Spielvereinigung freut sich und bedankt sich.

Der Mehrheitsbeschluss vermittelt Planungssicherheit.
SpVgg-Vorstandschaft

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